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BGB § 1226 Verjährung der Ersatzansprüche

BGB § 1226 Verjährung der Ersatzansprüche

[ Auszug: Die Ersatzansprüche des Verpfänders wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Pfandes sowie die Ansprüche des Pfandgläubigers auf Ersatz von Verwendunge ... ]